14.06.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2024: +25,9 % zum Vorjahresmonat

4,8 % mehr Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2024

26,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023


Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 um 25,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 % gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2023 um gut ein Viertel gestiegen

Im 1. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 209 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 26,5 % mehr als im 1. Quartal 2023, und 11,2 % mehr als im 1. Quartal 2020 (4 683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2023 hatten die Forderungen bei rund 6,7 Milliarden Euro gelegen.


Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2024 in Deutschland insgesamt 15,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,6 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 23,5 Fällen, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 23,0 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 20,3 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.


4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2024 gab es 17 478 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2023.



Bild: © S. /AdobeStock

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl